Wettbewerbsaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Starke lokale Tourismusorganisationen“
23.01.2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (seit 18. Mai 2026 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)) unterstützt das Ziel, die Tourismusstrukturen zu optimieren und das System Tourismus zu stärken. Dazu wurde ein neues Förderprogramm „Starke lokale Tourismusorganisationen“ veröffentlicht.
Im Rahmen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz wurden umfangreiche Analysen zum System Tourismus durchgeführt. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass die touristischen Strukturen auf allen Ebenen zu optimieren sind, um u. a. die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Ebene zu sichern und marktfähige Tourismuseinheiten zu stärken. Optimierungen der Aufgaben, der Arbeitsprozesse oder der Strukturen sind notwendig.
Die beabsichtigte Förderung erfolgt im Einklang mit den zentralen Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz und der damit empfohlenen Aufgabendifferenzierung lokaler wettbewerbsfähiger Tourismusorganisationen (WTO) und lokaler Destination-Management-Organisationen (LDMO).
Ziel des Wettbewerbsaufrufs ist es, die teilnahmeberechtigten lokalen Tourismuseinheiten, die bereits die Kriterien einer WTO oder LDMO erfüllen, in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie sie bei der Weiterentwicklung ihrer spezifischen Aufgaben und Strukturen zu unterstützen und diese zu schärfen. Weiteres Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, vorbildliche und übertragbare Maßnahmen zu identifizieren und zu unterstützen, die aufgrund ihres Charakters impulsgebend für andere lokale Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz sein können.
Das zweistufige Verfahren besteht aus einem aussagekräftigen Wettbewerbsantrag in der ersten Stufe (Bewerbungsphase) und einem formalen Förderantrag in der zweiten Stufe (Antragsphase) durch die erfolgreichen Bewerber.
Bewerbungen mit Projektvorschlägen können bis zum 20. Februar 2026 eingereicht werden.
Die beantragten Maßnahmen der Wettbewerbsteilnehmenden müssen im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen. Die im Wettbewerb förderfähigen Maßnahmen beziehen sich auf die im Rahmen der Optimierung des Systems Tourismus definierten Aufgaben für lokale Tourismusorganisationen (vgl. Gutachten „Veränderung als Chance: Für eine erfolgreiche Zukunft des System Tourismus Rheinland-Pfalz“, 2023).
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Maßnahmen zur Entwicklung und Konzeption zur Verbesserung der Struktur der lokalen wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation.
- Maßnahmen zur Qualifizierung oder Coaching sowie zur Bildung von Netzwerken zum Wissensaustausch und -transfer.
- Maßnahmen zur Impulsgebung oder Beratung für die Konzeption öffentlicher touristischer Infrastruktur.
- Maßnahmen zur Konzeption für die Entwicklung lokaler (Leit-)Produkte.
- Entwicklung und Umsetzung des informierenden Marketings sowie Maßnahmen zur Optimierung der Kommunikation und Vermarktung von Events und Veranstaltungskonzepten.
- Unterstützung der digitalen Content-Produktion und Pflege der Dateninfrastruktur.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Gästeservice in Tourist-Informationen sowie Durchführung von digitalen Kundenbindungsmaßnahmen.
- Konzeption von (digitalen) Besucherlenkungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen für Entwicklung lokaler Mobilitätskonzepte.
- Maßnahmen zur Identifikation von Nachhaltigkeitsaspekten oder Konzeption lokaler, touristischer Nachhaltigkeitsstrategien.
Teilnahmeberechtigt als Maßnahmenträger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein. Ortsgemeinden sind als Antragsteller ausgeschlossen. Die Teilnahmeberechtigten müssen mindestens die Kriterien „Wettbewerbsfähige lokale Tourismusorganisationen“ erfüllen und nachweisen.
Es wird auf das Förderprogramm „Starke lokale Tourismusorganisationen“ - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 28. September 2025 verwiesen .
Es erfolgt ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus einer Bewerbung im vorgelagerten Wettbewerbsaufruf und einem folgenden formalen Antrag durch die im Wettbewerb als Antragsberechtigte ermittelten Bewerber.
Der vorgelagerte Wettbewerbsaufruf dient dazu, diejenigen Projekte zu ermitteln, die die Auswahlkriterien erfüllen, am besten in das Förderprogramm passen und eine maximale Wirkung der Förderung erwarten lassen.
Die Projektauswahl erfolgt anhand von Bewertungskriterien. Beispiele für die Bewertungskriterien können ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der innovative Charakter, das angemessene Kosten / Nutzenverhältnis, der Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 sein.
Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgelobte Fördersumme beträgt insgesamt 300.000 Euro für den Bewilligungszeitraum 2026. Das Antragsvolumen pro Wettbewerbsteilnehmenden muss mindestens 15.000 Euro betragen. Es stehen pro Wettbewerbsteilnehmenden maximal 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 Prozent v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 20.000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 Prozent v. H. der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss soll für die Optimierung der spezifischen Aufgaben der lokalen Tourismusebene in Rheinland-Pfalz zweckgebunden eingesetzt werden.
Folgende Antrags- und Informationsformulare sind für den Wettbewerb relevant:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Referat 8307 Tourismuspolitik / Tourismusförderung, tourismus(at)mwtek.rlp.de
Ansprechpartnerin: Ute Meinhard, ute.meinhard(at)mwtek.rlp.de, +49 6131 162126