Finger und eine Brille liegen auf einem Blatt Papier, welches den Schriftzug Entscheidung trägt.

Entscheidungen der Vergabeprüfstelle

Am 1. Juni 2021 ist die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBl. S 123) (NachprV) in Kraft getreten. Unter den dort aufgeführten Voraussetzungen entscheidet die Vergabeprüfstelle über Nachprüfungen öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich. Ausgewählte Entscheidungen der Vergabeprüfstelle werden hier – sortiert nach dem Jahr der Entscheidung – veröffentlicht.

Person sitzt an einem Tisch und notiert etwas in eine Akte. Laptop, Brille und Smartphe liegen auf dem Tisch.
Nachprüfung
Händeschütteln
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