„Wir monitoren den Weg eng, einerseits um die Regionen bei der Umsetzung zu unterstützen, andererseits aber auch, damit eine faire Balance zwischen den Regionen gewahrt bleibt“, so Wirtschafts- und Energieminister Michael Ebling. „Wir setzen auf ein systematisches Monitoring und können so nicht nur den Erfolg kontrollieren und protokollieren, sondern schaffen Transparenz und können mögliche regionale Überlastungen frühzeitig identifizieren und Abhilfe schaffen.“
Wie Minister Ebling dem Landtagsausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima am 1. September berichtet hat, belegt die aktuelle Analyse den positiven Trend: Mit den derzeit im Verfahren befindlichen Vorranggebieten würden alle regionalen Planungsgemeinschaften die Zielvorgaben der ersten Stufe des LWindGG, - mindestens 1,4 Prozent der Regionsfläche für Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen – erreichen. Die Region Rheinhessen-Nahe sowie der Verband Region Rhein-Neckar könnten nach dem Stand der bisherigen formellen Planentwürfe sogar bereits jetzt die regionsspezifischen Anforderungen der zweiten Stufe erfüllen. Landesweit würde durch die bisherigen Planentwürfe aller Regionalplanungsträger aktuell ein Wert von 1,96 Prozent der Landesfläche erreicht.
Bei den Planungen der Vorranggebiete soll in den Regionen auf einen innerregionalen Interessensausgleich geachtet werden. Die Auswertungen zur regionalen Verteilung der Vorranggebiete zeigen, dass derzeit keine übermäßige Belastung einzelner Regionen vorliegt. Ein Großteil dieser Gebiete stützt sich zudem auf bereits bestehende kommunale Sonderbauflächen für Windenergie, was die gute Abstimmung zwischen den verschiedenen Planungsebenen unterstreicht.
Hintergrund und weitere Informationen:
Das LWindGG legt für die die vier Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar für dessen rheinland-pfälzischen Teilraum regionale Teilflächenziele Windenergie fest. In einem ersten Schritt müssen auf mindestens 1,4 Prozent der jeweiligen Regionsfläche Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie in den regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen werden. Die fünf Träger der Regionalplanung müssen hierzu die Regionalpläne bis Ende 2026 der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima zur Genehmigung vorlegen.
Noch sind die Planungsträger dabei, Beteiligungsverfahren zu ihren Planentwürfen durchzuführen bzw. Stellungnahmen auszuwerten und in den zuständigen regionalen Gremien zu beraten. Grundsätzlich können geplante Gebietsausweisungen auch zunächst zurückgestellt werden, etwa um vertiefte Prüfungen und Abstimmungen vorzunehmen, und in einem zweiten Planverfahren für die zweite Ausbaustufe des LWindGG wieder aufgegriffen werden.
Eine kartographische und tabellarische Auswertung des Monitorings kann eingesehen werden:
https://mwtek.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/regionalplaene
Sarah Heil
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Tel. +49 6131 162550