„Übergeordnete Ziele erreichen wir nur gemeinsam, das heißt Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger im Schulterschluss. Die Ablehnung der im Bundesrat mit Mehrheit beschlossenen Vorschläge aus Rheinland-Pfalz wird diesem Ansinnen nicht gerecht“, so der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Energieminister Michael Ebling.
„Wir Länder haben uns intensiv mit der EEG-Novelle auseinandergesetzt und sehr konstruktive Vorschläge über den Bundesrat eingebracht. Die Vorschläge berücksichtigen die Stärkung und Motivation von Kommunen, Betrieben und Privatpersonen, auch weiter am Ausbau der erneuerbaren Energien zu partizipieren. Diese Vorschläge komplett zu ignorieren, ist schon ein bemerkenswertes Vorgehen und wird dem Ziel eines beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren bei weitem nicht gerecht“, erklärte Ebling. Gerade die aktuelle geopolitische Lage unterstreiche doch, dass Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten die Energiepreise erhöht und Unsicherheiten hervorruft.
Viel stärker noch störe ihn die Ignoranz des Bundes gegenüber der Breite der Bevölkerung. „Wir Länder sind nah dran an den Kommunen, an den Bürgerinnen und Bürgern – also an jenen, die letztlich zu großen Teilen zur Energiewende beitragen.“
Rheinland-Pfalz hatte sich insbesondere dafür eingesetzt:
• Kleinere Dachphotovoltaik-Anlagen (bis 25 Kilowatt-Peak), wie sie auch Privatpersonen oder kleinere bis mittlere Gewerbebetriebe installieren, weiterhin per Einspeisevergütung zu fördern.
• Den marktwirtschaftlich konterkarierenden Pachtdeckel für Windenergieanlagen aus dem Entwurf zu nehmen, so dass bei Kommunen und Flächeneigentümern weiterhin Anreize für die Flächenbereitstellung auf ihrem Gebiet und so auch die regionale Wertschöpfung erhalten bleiben.
• Den Ausbau von Solarenergie auf bereits versiegelten Flächen wie Dächern oder Parkplätzen zu stärken, anstatt den Fokus auf Freiflächenanlagen zu legen. Denn Photovoltaikanlagen auf Freiflächen können gerade in einem Land wie Rheinland-Pfalz die Flächenkonkurrenz zwischen erneuerbaren Energien, Landwirtschaft und Naturschutz verstärken.
All diese Vorschläge erhielten eine Länder-Mehrheit im Bundesrat und wurden anschließend an das Bundeskabinett überreicht. Mit insgesamt 70 von der Länderkammer (Bundesrat) beschlossenen Änderungsanträgen herrschte große Einigkeit im Bundesrat hinsichtlich eines Anpassungsbedürfnisses der EEG-Novelle.
„Das Vorgehen der Bundesregierung konterkariert jedes Bemühen der Länder um pragmatische Lösungen und jede Motivation von Privatpersonen und Kommunen, an der Energiewende weiter mitzuwirken“, so der Minister.
Ebling hatte sich bereits Ende Juli zum Gesetzesentwurf geäußert und gesagt, er sehe im aktuellen Entwurf des Bundes zur EEG-Novelle erhebliche Risiken für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die PM aus Juli 2026 finden Sie hier.
Mit Blick auf das Land betont Ebling erneut: „Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 1.500 Megawatt erneuerbare Energien auszubauen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes droht dieses Ziel zu gefährden, weil er zentrale Investitionsanreize sowohl für die Solar- als auch für die Windenergie schwächt“, erklärte der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Energieminister Michael Ebling.
Zum Gesetzes-Verfahren:
Der Bundesrat hat die EEG-Novelle erstmals am 25.9. im Plenum behandelt. Die dort beschlossenen 70 Vorschläge hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch in Gänze abgelehnt. Nun folgen die weiteren Lesungen im Bundestag und anschließend die Beratung im zweiten Durchgang im Bundesrat. Für den Bundesrat besteht grundsätzlich die Option, bei schwierigen Einigungen zwischen Bund und Ländern einen Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
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